Heilpraktiker? und viel mehr!

Dieser Tarif lohnt sich allemal für jeden, der eine ungefähre Vorstellung davon hat, was an Kosten für Heilbehandlungen anstehen, und das nicht nur für Heilpraktiker und Naturheilverfahren. Denn dieser Tarif beinhaltet diese zwar zu 100%, ist aber nicht darauf beschränkt.

Der Deal: Man kauft sich quasi ein Budget ein, und kann in der Höhe des Werts über das Kalenderjahr verfügen. Es gibt die Varianten 500 €, 1.000 € und 2.000 €.

Da das sehr einfach zu kalkulieren ist, lohnt sich der Vertrag immer, sobald man Rechnungen hat, die die Höhe der Summe der Beiträge überschreiten. Und darum ist der Tarif ein Highlight, denn die Beiträge sind so niedrig, dass man sich schon arg verkalkulieren muss, damit sich das nicht lohnt.

Erstattung(jährlich)                    500,00 €     1.000,00 €     2.000,00 €
AlterBeitrag (monatlich)  
0-20                                 7,00 €             9,00 €           19,00 €
21-30                                 8,00 €           10,00 €           20,00 €
31-40                              13,00 €           17,00 €           33,00 €
41-50                              16,00 €           22,00 €           43,00 €
51-60                              19,00 €           25,00 €           48,00 €
Ab 61                              25,00 €           30,00 €           50,00 €

Zu erwähnen sei noch, dass der Tarif keine Wartezeit vorsieht und täglich kündbar ist (nach einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten).

Was ist versichert und in welcher Höhe?

1. Naturheilverfahren durch Ärzte und Behandlungen durch Heilpraktiker

100 % der Kosten für Naturheilverfahren durch Ärzte und Behandlungen durch Heilpraktiker. Versichert sind die Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die im gültigen Hufeland-Leistungsverzeichnis der Besonderen Therapierichtungen und im gültigen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgeführt sind. Außerdem sind die in diesem Zusammenhang verordneten Arznei-, Heil- und Verbandmittel versichert.

2. Heil- und Hilfsmittel (außer Sehhilfen

einen speziellen Tarif für Sehhilfen finden Sie hier

100 % der Kosten für ärztlich verordnete Heil- und Hilfsmittel (außer Sehhilfen). Zu Heilmitteln gehören zum Beispiel medizinische Bäder, Massagen, Logopädie, Ergotherapie, Inhalationen sowie Licht-, Wärme- und sonstige physikalische Behandlungen. Zu Hilfsmitteln gehören zum Beispiel Hörgeräte, Krankenfahrstühle, Bandagen, orthopädische Schuhe, Einlagen und Kompressionsstrümpfe.

3. Arznei- und Verbandmittel

100 % der Kosten für ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel. Ausgeschlossen sind solche Mittel, die Ihrer individuellen Lebensführung dienen (zum Beispiel Mittel zur Potenzsteigerung, Mittel zur Gewichtsreduzierung, Haarwuchsmittel, Mittel zur Schwangerschaftsverhütung). Ausgeschlossen sind auch Nähr- und Stärkungsmittel sowie kosmetische Mittel und Vitaminpräparate.

4. Vorsorgeuntersuchungen durch Ärzte

100 % der Kosten für Vorsorgeuntersuchungen durch Ärzte. Dazu gehören zum Beispiel allgemeine Check-Ups, Kinder- und Jugendlichenvorsorge, Augen- und Ohrenvorsorge, Herz- und Kreislaufvorsorge, Schwangerschaftsvorsorge, Krebsvorsorge sowie Demenzvorsorge.

5. Gesetzliche Zuzahlungen

100 % der folgenden Zuzahlungen, die Sie nach dem Sozialgesetzbuch – Fünftes Buch (SGB V) in der jeweils gültigen Fassung zu tragen haben: – Arznei- und Verbandmittel (§ 31 Abs. 3 SGB V) – Heilmittel (§ 32 Abs. 2 SGB V) – Hilfsmittel (§ 33 Abs. 8 SGB V) – stationäre Krankenhausbehandlungen (§ 39 Abs. 4 SGB V) – medizinische Rehabilitation (§ 40 Abs. 5 und 6 SGB V) – medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter (§ 41 Abs. 3 SGB V) und – stationäre Transportkosten (§ 60 Abs. 2 SGB V) Bitte reichen Sie einen Beleg mit dem Namen der behandelten Person und der Art und Höhe der Zuzahlung ein.

6. Schutzimpfungen

100 % der Kosten für Schutzimpfungen (einschließlich Reiseschutzimpfungen). Dazu gehören zum Beispiel Impfungen gegen FSME (Zecken), Gelbfieber, Hepatitis und Japanische Enzephalitis oder die Malaria-Prophylaxe.